1. Angemessene Geschwindigkeit und Verhalten: Jeder Skifahrer sollte seine Geschwindigkeit und Fahrweise den eigenen Fähigkeiten, den aktuellen Bedingungen (Beschilderung, Pistenverhältnisse, Sicht, Verkehrsaufkommen) sowie den Sicherheitsvorschriften anpassen.
2. Fahrtrichtung und Überholen: Skifahrer sollten eine klare Fahrtrichtung einhalten, um Kollisionen zu vermeiden. Das Überholen ist erlaubt, sowohl rechts als auch links. Hierbei ist ausreichender Abstand zu anderen Skifahrern wichtig.
3. Gefahrenstellen vermeiden: Skifahrer sollten sich nicht an engen Stellen, hinter Hügeln oder in Bereichen ohne ausreichende Sichtbarkeit aufhalten. Ziel ist es, Gefahren für andere zu minimieren. Bei Bedarf sollten sie sich an den Pistenrand begeben.
4. Abstellen der Ausrüstung: In Berghütten oder anderen Bereichen sollten Skifahrer ihre Ausrüstung außerhalb der Piste abstellen, um den Weg nicht zu blockieren oder andere zu gefährden.
5. Betretungsregelungen beachten: Das Betreten der Pisten zu Fuß oder mit Schneeschuhen ist normalerweise nicht gestattet, es sei denn in dringenden Fällen. Personen ohne Skier sollten sich am Pistenrand aufhalten.
6. Verhalten bei Unfällen: Im Falle eines Unfalls ist jeder verpflichtet, Hilfe zu leisten. Falls man am Unfall beteiligt ist, sollten die eigenen Daten zur Verfügung gestellt werden. Die Notrufnummer ist 112.
7. Alkohol auf der Skipiste: Das Skifahren in angetrunkenem Zustand (der Bezug ind dabei die bei der Straßenverkehrsordnung festgelegten Grenzwerte welche in Italien maximal 0,5 mg Alkohol pro Liter Blut zulässt) oder in sonstigem Rausch ist ab dem 01.01.2022 verboten.
8. Respekt vor Pistenregelungen: Das Skitourengehen auf den Pisten ist streng verboten.
9. Skiversicherung: Ab dem 1. Januar 2022 muss jeder Nutzer der Skigebiete in Besitz einer Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten sein. Die Versicherung ist nicht im Skipass enthalten. Wer diese Versicherung nicht hat, kann sie bei den Skipassverkaufsstellen, auch für einzelne Tage abschließen. Die gängigsten Versicherungen dieser Art, auch jene für Familien, decken den Bereich “Wintersport” bereits ab – es empfiehlt sich trotzdem, dies mit der eigenen Versicherungsgesellschaft abzuklären.
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10. Helmpflicht: Für alle Minderjährigen, die sich in den gängigsten Wintersportarten wie Skifahren, Snowboarden, Telemark, Freestyle und Rodeln betätigen, wird eine Helmpflicht eingeführt.
Es ist von größter Bedeutung, diese Verhaltensregeln zu befolgen, um die Sicherheit aller auf der Piste zu gewährleisten. Respekt vor anderen Skifahrern, Aufmerksamkeit für die Umgebung und angemessenes Verhalten tragen dazu bei, dass alle ihre Zeit auf der Piste sicher und angenehm verbringen können.